Kundeninformation
🎓 Zertifizierte Einsatzleiter – geprüfte Qualität vor Ort
Qualität beginnt bei den Menschen, die handeln. Deshalb sind all unsere Einsatzleiter zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 – speziell im Bereich Schadenmanagement, geprüft durch den TÜV.
Sie können sich darauf verlassen:
Unsere Fachkräfte handeln nach klaren Standards, mit Verantwortung, Fachwissen und dem Blick für das Wesentliche – Ihre Sicherheit und die professionelle Abwicklung Ihres Schadens.
Tipp:
Lassen Sie sich gern den Zertifikatsausweis zeigen – so wissen Sie, dass bei Ihnen alles zeitgemäß, qualitätsgesichert und nachvollziehbar abläuft.


📜 Pflicht zur Schadenminderung im Versicherungsfall
Ihre Mitwirkung ist wichtig – für Ihren Versicherungsschutz
Im Falle eines Schadens – z. B. durch Rohrbruch, Sturm, Hagel, Brand oder Naturereignisse – sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, weitere Schäden nach Möglichkeit zu verhindern. Dazu gehört es, das Eigentum zu sichern und den Schaden – soweit zumutbar – einzudämmen.
Diese sogenannte Schadenminderungspflicht ist gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG 82 und 83) verankert. Wird sie vernachlässigt, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder sogar ganz verweigert werden.
Unsere Einsatzleiter unterstützen Sie dabei
Unsere speziell geschulten Einsatzleiter handeln auf Grundlage dieser gesetzlichen Vorgaben. Sie wissen genau, welche Maßnahmen erforderlich und zumutbar sind – und setzen diese sofort und fachgerecht um.
So wird nicht nur Ihr Eigentum geschützt, sondern gleichzeitig auch Ihr Anspruch auf Versicherungsleistungen gesichert

⏱️ Schadenminderung – früh handeln, Kosten senken
Eine schnelle und gezielte Abgrenzung des Schadens ist in der ersten Phase besonders entscheidend. Denn genau hier besteht die größte Chance, den Schaden wirksam zu begrenzen – und dadurch erhebliche Folgekosten zu vermeiden.
Die dabei entstehenden Aufwendungen werden vom Sachversicherer als „Schadenminderungskosten (SMK)“ bezeichnet. Auch wenn diese Maßnahmen zunächst Kosten verursachen, dienen sie nachweislich der Vermeidung deutlich höherer Schäden – und werden im Regelfall vom Versicherer übernommen.
Besonders kritisch: Wasser in Hohlräumen
Schnelles Handeln ist unverzichtbar, wenn Wasser in Hohlräume oder mehrschichtige Bodenaufbauten eingedrungen ist. Wird hier nicht sofort reagiert, drohen spätere bauliche Schäden, die mit erheblichem Sanierungsaufwand verbunden sind.
Wichtig: Rettung geht vor Aufklärung
Unsere Fachkräfte handeln nach dem Grundsatz „Rettung vor Aufklärung“. Bitte behindern Sie die Arbeiten nicht – sie erfolgen ausschließlich mit dem Ziel, weiteren Schaden abzuwenden und Ihren Versicherungsschutz zu sichern.
🔍 Transparenz von Anfang an: So arbeitet der Einsatzleiter
Bevor Maßnahmen beginnen, verschafft sich der Einsatzleiter zunächst ein präzises Bild vom Zustand Ihres Gebäudes. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere:
- die Belastung des Bodenaufbaus
- mögliche biologische Aktivität durch Feuchtigkeit, Schimmel oder Keime
Ziel: Risiken früh erkennen, Folgeschäden vermeiden
Das oberste Ziel ist, Ihr Gebäude zu sichern und weitere Schäden zu verhindern. Dafür kann es erforderlich sein, bereits in der Erstphase eine genaue Analyse durchzuführen – z. B. mithilfe bauschonender Durchleuchtungsverfahren (siehe Abbildung).
So werden versteckte Risiken sichtbar, noch bevor sie zu kostspieligen Problemen werden.
Präzision schafft Sicherheit
Sie werden überrascht sein, wie genau der Zustand Ihrer Bausubstanz erfasst werden kann – und wie gezielt daraufhin die nächsten Schritte geplant werden. Diese Transparenz von Anfang an sorgt für eine verlässliche und nachvollziehbare Schadensbearbeitung.


📄 Grundlage: Ihr Auftrag & Datenschutz
Nach der ersten Lageeinschätzung wird der Einsatzleiter zu gegebener Zeit den weiteren Ablauf persönlich mit Ihnen besprechen. Zwar gilt bereits der Notruf als erste Beauftragung, dennoch ist ein ausführliches Gespräch wichtig, da viele Punkte individuell abzustimmen sind.
Der Auftrag besteht aus zwei Teilen:
🟠 Teil 1 – Für die Versicherung
Dieser Teil dokumentiert:
- den konkreten Auftragsumfang
- die Schadenanzeige zur Weiterleitung an Ihre Sachversicherung
- optional: die direkte Zahlungsabwicklung mit Ihrem Versicherer
🔵 Teil 2 – Nur für Sie
Dieser Abschnitt heißt „Vertrauliche Angaben“ und bleibt ausschließlich bei Ihnen und uns. Hier halten wir fest:
- welche Leistungen Sie konkret wünschen
- welche Beratung oder Hinweise Sie benötigen
- welche besonderen Umstände zu berücksichtigen sind
Nehmen Sie sich Zeit – wir tun es auch
Für dieses Gespräch sollten Sie sich einen Moment Zeit nehmen – es geht um Ihr Zuhause. Unser Einsatzleiter bringt die nötige Ruhe und Erfahrung mit und steht Ihnen für alle Fragen offen zur Seite.
🧾 Wann Sie als Mieter den Vertrag unterzeichnen sollten
Gebäude- oder Inventarschaden – wer ist verantwortlich?
Bei einem Schadenfall gilt grundsätzlich:
- Schäden am Gebäude betreffen den Eigentümer (also Vermieter oder Hausverwaltung).
- Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum (z. B. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte) fallen unter Ihre Hausratversicherung.
Daher wird ein Auftrag für Maßnahmen am Gebäude normalerweise nur vom Eigentümer unterzeichnet.
Was tun, wenn der Eigentümer nicht erreichbar ist?
Es kann vorkommen, dass der Eigentümer im Urlaub ist oder kurzfristig nicht erreichbar – während ein Notfall (z. B. Wasserschaden) schnelles Handeln erfordert. In solchen Fällen dürfen wir ohne Unterschrift keine Maßnahmen ergreifen – es sei denn, Sie als Mieter übernehmen vorübergehend die Beauftragung.
Das ist auch gesetzlich geregelt:
Als Mieter sind Sie laut § 543 BGB zur Schadenminderung verpflichtet. Das bedeutet, Sie müssen in einem akuten Fall dazu beitragen, dass ein größerer Schaden am Gebäude verhindert wird.
Wie geht es dann weiter?
- Ihr Vermieter kann nachträglich in den Vertrag einsteigen – das ist gängige Praxis.
- Sollte es in Ausnahmefällen zu keiner Einigung kommen, können die Kosten mit Ihren Mietzahlungen verrechnet werden.
- Wichtig ist: Nicht zu handeln wäre riskant. Untätigkeit kann Ihnen als Pflichtverletzung ausgelegt werden, wenn dadurch vermeidbare Schäden am Eigentum des Vermieters entstehen.
Unsere Empfehlung
Wenn schnelle Maßnahmen notwendig sind und der Eigentümer nicht erreichbar ist, zögern Sie nicht:
Unterzeichnen Sie den Vertrag, damit die Schadenbegrenzung sofort beginnen kann. Sie handeln damit rechtskonform und im Sinne aller Beteiligten.
✅ Unsicherheiten? Ihr Profiteam ist für Sie da.
Damit Sie sich keine Sorgen machen müssen
Eine gute Sachversicherung übernimmt in der Regel die vollen Kosten eines versicherten Schadens. Doch manchmal gibt es dabei Unsicherheiten – etwa bei der Frage, ob eine bestimmte Leistung anerkannt oder abgelehnt wird.
Keine Sorge – genau hier setzt unser erfahrenes Expertenteam an.
Wir prüfen für Sie strittige Punkte, klären offene Fragen und setzen uns für Ihre Interessen ein. Das betrifft sowohl die grundsätzliche Ersatzpflichtigkeit als auch einzelne Leistungspositionen.
Sicherungsabtretung: So bleibt alles im Fluss
Wenn Sie sich für eine Zahlungsregelung per Sicherungsabtretung entscheiden, kümmert sich unser spezialisiertes Backoffice darum, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben – selbst wenn es vorübergehend zu Unsicherheiten mit Ihrer Versicherung kommt.
Unser Team besteht aus Sachverständigen, Gutachtern, Baubiologen und Rechtsanwälten, die gemeinsam dafür sorgen, dass Rechnungen auch dann ausgeglichen werden, wenn der Sachverhalt noch geklärt wird – sofern absehbar ist, dass Sie im Recht sind.
Ihr Vorteil: Fast wie eine Vollkasko für Ihr Zuhause
- Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein
- Wir begleiten Sie durch die gesamte Klärungsphase
- Wir kommunizieren mit Ihrer Versicherung – sachlich, professionell und in Ihrem Sinne
Sie konzentrieren sich auf das, was Ihnen wichtig ist.
Wir kümmern uns um den Rest.
🩺 Ihre Gesundheit ist uns wichtig
Verantwortung beginnt beim Raumklima
Der Schutz Ihrer Gesundheit hat bei uns höchste Priorität – und das aus gutem Grund. Unsere Einsatzleiter kommen überwiegend aus dem Bereich Haustechnik, wo Themen wie sauberes Wasser und ein gesundes Raumklima zum beruflichen Alltag gehören.
Bei Gebäudeschäden ist in den meisten Fällen Feuchtigkeit im Spiel – und damit das Risiko biologischer Belastungen. In feuchten Bereichen, besonders in Hohlräumen oder unter Bodenbelägen, können sich unter bestimmten Bedingungen schädliche Mikroorganismen entwickeln – ähnlich wie in einem Treibhaus.
Schnelles Handeln – ohne Kompromisse
Gerade weil diese Risiken nicht sofort sichtbar sind, handeln unsere Einsatzkräfte konsequent und präventiv. Dabei gilt: Ihre Gesundheit geht vor.
- Bei sichtbarem Schimmelpilzbefall wird stets eine Luftuntersuchung durchgeführt – wie auch in den Richtlinien der Versicherer vorgesehen (VdS 3151).
- Auch Bodenaufbauten werden grundsätzlich auf Bioaktivität überprüft, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und gezielt zu beseitigen.
Für Ihre Sicherheit – für Ihr Zuhause
Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle notwendigen Maßnahmen treffen, um Risiken für Ihre Gesundheit zu minimieren. Denn unser Ziel ist nicht nur, Ihr Gebäude zu schützen – sondern auch das, was darin am wichtigsten ist: Sie und Ihre Familie.


🧼 Hygiene & Gesundes Wohnen
Sicherheit vor Keimen, Sporen und Bakterien
Nicht nur in Zeiten von Pandemien ist der Schutz vor gesundheitlichen Belastungen besonders wichtig. Deshalb werden alle Bereiche mit bestimmungswidrigem Wasseraustritt grundsätzlich durch unsere Fachkräfte desinfiziert.
Dabei verwenden wir ausschließlich schadstofffreie Desinfektionsmittel, die wirksam und gleichzeitig gesundheitlich unbedenklich sind.
Gut zu wissen:
Im Rahmen eines versicherten Schadens übernimmt Ihre Sachversicherung die Kosten für die Desinfektionsmaßnahmen – sofern Sie das wünschen.
Schadenminderung mit Weitblick
Bereits bei der Erstversorgung vor Ort entscheidet der Einsatzleiter, welche Hygienemaßnahmen sofort sinnvoll und notwendig sind – und führt diese direkt durch. Ziel ist dabei nicht die Kostenerhöhung, sondern ganz klar die Schadenminderung und der Gesundheitsschutz.
Ein Beispiel:
Bei erhöhter Bioaktivität im Bodenaufbau wird sofort eine gezielte Desinfektion der betroffenen Bereiche durchgeführt – gefolgt von einer fachgerechten Trocknung der Bauteile, um Folgeschäden und Risiken frühzeitig zu verhindern.
Keine Verzögerungen – keine offenen Fragen
Auch die Kostenklärung kann direkt vor Ort erfolgen, damit es zu keiner zeitlichen Verzögerung kommt. So schaffen wir Sicherheit für alle Beteiligten – transparent, lösungsorientiert und immer mit Blick auf das Wesentliche: Ihr gesundes Zuhause.
🦠 Schnelles Handeln bei Schimmel & Keimen
Feuchtigkeit bringt Risiken mit sich
Wo Feuchtigkeit eindringt, sind Schimmelpilze und Keime oft nicht weit. Deshalb achten unsere Einsatzkräfte besonders auf mikrobiologische Belastungen, die sich oft unsichtbar in Hohlräumen oder Bodenaufbauten entwickeln können.
In solchen Fällen ist schnelles und fachgerechtes Handeln unerlässlich – hier geht es nicht nur um Gebäudeschutz, sondern auch um Ihre Gesundheit.
Keine Zeit für Angebote – Gesundheit hat Vorrang
Natürlich können wir Ihnen in akuten Fällen kein schriftliches Angebot vorab per Post zusenden – das wäre in etwa so, als würde die Feuerwehr erst ein Angebot schreiben, bevor sie mit dem Löschen beginnt.
Rettung geht vor Aufklärung – das ist nicht nur unser Prinzip, sondern auch gesetzlich vorgesehen.
Transparenz bleibt gewahrt
Auf Wunsch Ihres Sachversicherers stellt der Einsatzleiter eine schnelle Kostenschätzung für die Trocknung auf – in Form eines Kostenvoranschlags.
Sollte dieser erforderlich sein, bitten wir Sie, ihn sofort zu unterzeichnen, damit es zu keinen Verzögerungen bei der Freigabe kommt. Jede Stunde zählt, um weitere Schäden und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Gesetzlich geregelt – für Ihre Sicherheit
Unsere Einsatzkräfte handeln auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen – sie wissen, was zu tun ist, und handeln im Rahmen ihrer gesetzlichen Schadenminderungspflicht.
Auch die Zahlung der erbrachten Leistungen ist gesetzlich geregelt. Der Einsatzleiter fordert die Kostenerstattung direkt bei Ihrer Versicherung an – damit Sie entlastet sind und der Schaden schnellstmöglich behoben wird.


🛡️ Gut, wenn’s versichert ist
Risiken lassen sich nicht vermeiden – aber absichern
Wer vorausschauend handelt, schützt sein Eigentum durch passende Versicherungen – gegen Schäden, die das Leben manchmal unerwartet mit sich bringt. Entscheidend ist dabei, dass alle relevanten Risiken auch wirklich abgedeckt sind.
Prüfung des Versicherungsschutzes – gemeinsam mit dem Profi
Nach dem Schadenfall prüft der Einsatzleiter gemeinsam mit Ihnen – oder Ihrem Versicherungsmakler – ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht. Wenn ja, wird empfohlen, die Abwicklung direkt über den Versicherer vorzunehmen.
Dabei ist einiges zu beachten, denn häufig sind mehrere Versicherungsverträge gleichzeitig betroffen (z. B. Wohngebäude, Hausrat, Haftpflicht).
Unser Einsatzleiter ist speziell geschult (inkl. TÜV-Personenzertifizierung) und sorgt für die korrekte Zuordnung der Schäden nach Versicherungssparte – ein wichtiger Schritt für die zügige Bearbeitung durch Ihre Versicherung.
Ihre Vorbereitung hilft – für eine schnelle Klärung
Damit die Schadenregulierung ohne Verzögerungen starten kann, hilft es, wenn Sie schon frühzeitig Ihre Versicherungsverträge bereithalten.
Tipp: Nutzen Sie die Zeit, in der der Einsatzleiter bereits mit der Schadenminderung beginnt, um Unterlagen zu sichten. So läuft alles Hand in Hand – schnell, effizient und in Ihrem Sinne.
Wenn du möchtest, fasse ich jetzt alle bisherigen Abschnitte zu einer vollständigen Broschüre mit Inhaltsverzeichnis, Titelseite und Abschlussseite zusammen – sag einfach Bescheid!
💶 Preisinformation zur Erstversorgung
Transparente Kosten – von Anfang an
Zu Beginn der Arbeiten erhalten Sie von unserem Einsatzleiter eine Richtpreisliste. Diese enthält die Dienstleistungen zur Schadenminderung, also alle Maßnahmen, die der Erstversorgung von Schäden an Gebäude und Inventar dienen.
Wenn Sie gegen das eingetretene Ereignis versichert sind, gelten diese Leistungen als sogenannte Schadenminderungskosten (SMK). Sie dienen nicht der Wiederherstellung, sondern ausschließlich der Vermeidung größerer Folgeschäden – und werden daher gesondert behandelt.
Grundlage: Richtlinie VdS 3151 und (a.a.R.d.T.)
Unsere Leistungen basieren – wie auch in unseren AGB festgelegt – auf der Richtlinie VdS 3151 des Verbands der Sachversicherer und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) Diese wurde speziell für versicherte Schadenereignisse entwickelt und unterstützt die schnelle, gezielte Schadenminderung im Sinne aller Versicherten – eine Maßnahme zur Stärkung der Solidargemeinschaft.
Individuelle Lösungen bei Sonderfällen
Falls Sie mit Ihrer Versicherung abweichende oder erweiterte Leistungen vereinbart haben – oder die Kosten selbst tragen möchten –, beraten wir Sie selbstverständlich auch zu aufwendigeren Verfahren.
Sprechen Sie Ihren Einsatzleiter einfach darauf an. Er informiert Sie gern über alternative Maßnahmen, die über die standardisierten Leistungen hinausgehen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
✔️ Transparente Richtpreise zur Orientierung
✔️ Klare Trennung von Schadenminderung und eigentlichem Schaden
✔️ Beratung durch geschulte Fachkräfte vor Ort
✔️ Anpassbare Leistungen bei Sondervereinbarungen